Ja, natürlich!
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Förderprogramm LNPR

Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes, der Landschaftspflege sowie der naturverträglichen Erholung in Naturparken (Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien – LNPR)

Entsprechend den Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien kann das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Fördergelder für Projekte zum Natur- und Landschaftschutz oder zur naturverträglichen Erholung gewähren. Es werden nur nichtwirtschaftliche Tätigkeiten unterstützt.

Die LNPR gelten seit 17.10.2022 (BayMBl. Nr. 610) und wurden mIt Bekanntmachung vom 19.12.2025 (7912.1-U) letztmalig geändert.

Nähere Informationen zu den aktuellen Fördermöglichkeiten finden Sie hier zum Download. 

Antragsformulare bzw. Formulare für Verwendungsnachweise fordern Sie bitte bei der Geschäftsstelle an.

Ihre Ansprechpartnerin:

Andrea Spranger
Mail: andrea.spranger@naturpark-altmuehltal.org

Tel. 08421/9876-46

Aktuelle Richtlinien LNPR - vom 17.10.2022, letzte Änderung 19.12.2025 (73,1 KB)