Ja, natürlich!
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Förderprogramm LNPR

Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes, der Landschaftspflege sowie der naturverträglichen Erholung in Naturparken (Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien – LNPR)

Entsprechend den Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien kann das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Fördergelder für Projekte zum Natur- und Landschaftschutz oder zur naturverträglichen Erholung gewähren. Es werden nur nichtwirtschaftliche Tätigkeiten unterstützt.

Die LNPR gelten seit 17.10.2022 (BayMBl. Nr. 610) und wurden mIt Bekanntmachung vom 19.12.2025 (7912.1-U) letztmalig geändert.

Antragsformulare bzw. Formulare für Verwendungsnachweise fordern Sie bitte bei der Geschäftsstelle an. 

Haben Sie eine Projektidee, sind bei uns Mitglied und wollen wissen, ob hierfür eine Fördermöglichkeit besteht? 

Dann kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne!

Ihre Ansprechpartnerin:

Andrea Spranger
Mail: andrea.spranger@naturpark-altmuehltal.org

Tel. 08421/9876-46

erreichbar: Montag (bis 12 Uhr), Donnerstag, Freitag (bis 12 Uhr)


Nähere Informationen zu den aktuellen Fördermöglichkeiten finden Sie auch hier zum Download:

Aktuelle Richtlinien LNPR - vom 17.10.2022, letzte Änderung 19.12.2025 (73,1 KB)