Förderprogramm LNPR
Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes, der Landschaftspflege sowie der naturverträglichen Erholung in Naturparken (Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien – LNPR)
Entsprechend den Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien kann das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Fördergelder für Projekte zum Natur- und Landschaftschutz oder zur naturverträglichen Erholung gewähren. Es werden nur nichtwirtschaftliche Tätigkeiten unterstützt.
Die LNPR gelten seit 17.10.2022 (BayMBl. Nr. 610) und wurden mIt Bekanntmachung vom 19.12.2025 (7912.1-U) letztmalig geändert.
Nähere Informationen zu den aktuellen Fördermöglichkeiten finden Sie hier zum Download.
Antragsformulare bzw. Formulare für Verwendungsnachweise fordern Sie bitte bei der Geschäftsstelle an.
Ihre Ansprechpartnerin:
Andrea Spranger
Mail: andrea.spranger@naturpark-altmuehltal.org
Tel. 08421/9876-46
